Mittwoch, 5. September 2012

Energieeffizienzberechnung

Papier ist geduldig...

und daher kann ich jedem nur raten, einen Antrag auf Fördermittel bei der Energieoffensive Rheinland-Pfalz (EOR) zu stellen. Ich war schon überrascht, welche Rückfragen und Anmerkungen die Sachverständige zu der EnEV-Berechnung unseres Fertighausherstellers hatte. Hier ein Auszug:

  • Ein Teil des Stroms der PV-Anlage wurde mit in die EnEV-Berechnung eingerechnet. Bitte beachten Sie, dass die Höhe an PV-Leistung, die in die Berechnung mit einfließt, nicht mehr bei der PV-Prognose zur Deckung der End- bzw. Primärenergie mit angesetzt werden darf. Hinweis: Momentan ist dadurch nur eine sehr knappe Deckung des Endenergiebedarfs vorhanden.
  • Wird die Luft-Wasser Wärmepumpe ohne Heizstab ausgeführt? Wenn eine zusätzliche elektrische Nachheizung installiert wird, muss es in der Anlagenbewertung (sowohl bei der Heizung als auch der Trinkwassererwärmung) berücksichtigt werden (laut DIN 4701-10 mit 5%) oder belegen Sie Ihre Annahmen.
  • Wird die Wärmepumpe tatsächlich in Kombination mit Heizkörpern ausgeführt. Werden die Heizkörper dann so groß dimensioniert, dass eine so niedrige Vorlauftemperatur verwendet werden kann?
  • Das Flächenverhältnis des oberen und unteren Abschlusses der thermischen Hülle zueinander ist nicht plausibel. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
  • Wurden in der Berechnung die Randbedingungen der DIN 4108-6 Tabelle D.3 berücksichtigt (Referenzklima „Deutschland", Innentemperatur 19 °C, etc.)?
  • Bei der U-Wert-Berechnung der Bodenplatte wurde eine Schicht eingerechnet, die bei der U-Wert-Ermittlung nicht berücksichtigt werden darf (Kies, Splitt). Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
  • Der Rsi Wert des Bauteils „Decke Erker" ist nicht korrekt. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

Fehler in der EnEV-Berechnung.

Derartige Unstimmigkeiten scheinen keine Seltenheit zu sein, wie eine Studie des Verbandes privater Bauherren (VPB) zeigt.

Immerhin erfolgten die Korrekturen durch die Statikabteilung von Fertighaus Weiss zügig, sodass die Bearbeitung des Antrags zwischenzeitlich an das zuständige Ministerium zur Festsetzung der Förderung weitergeleitet werden konnte.

Was allerdings noch offen bleibt, ist folgender Umstand: Um die Förderbedingungen erfüllen zu können, wurde der U-Wert eines Dachflächenfensters von 1,3 auf 0,84 verbessert, was Mehrkosten von 30-40% verursacht. Weiterhin ist ein weiteres Dachflächenfenster in der nördlichen Dachfläche in der EnEV-Berechnung, soweit ich das überblicken kann, nicht berücksichtigt. Gleichzeitig habe ich die Aussage, dass die energetischen Kennwerte für das KfW-55-Haus nur ganz knapp erfüllt sind und kleine Veränderungen zum Verlust der Förderfähigkeit führen könnten. Bestellt haben wir ein KfW-55-Haus mit beiden Dachflächenfenstern. Damit hätten wir für das erste technische Gespräch auch schon die ersten sonstigen Tagesordnungspunkte.

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