Dienstag, 4. September 2012

Rückblick (10) - Der Vertrag

Die Pistole auf der Brust.

Nachdem Luxhaus uns ja die ursprünglichen Preise auf Grund der erfolgten Preiserhöhung nicht mehr anbieten konnte, setzte uns nun auch Weiss Fertighaus die Pistole auf die Brust. Mit Umstellung der Software im Anschluss an die Verkäuferschulung wären wir ab dem 07.05.2012 um die Preiserhöhung bei Fertighaus Weiss auch nicht drumherum gekommen. Letztendlich war das auch gut so, denn sonst wären wir wohl immer noch im ständigen Hin und Her gefangen.

Eine Mischkalkulation.

Zum Vertragsgespräch brachte der Fachberater demonstrativ nochmals alle Unterlagen mit, die er für uns erstellt hatte: Entwüfe, Angebote, Grundrisse, Kalkulationen, Notizen,... In einem normalen DIN-A4-Ordner fanden die Unterlagen keinen Platz mehr! Aber ich bin wenig schuldbewußt ;-) Wir sind zugegebener Maßen sicherlich nicht die einfachsten Kunden. Allerdings gehe ich davon aus, dass es sich seitens der Fertighaushersteller um eine Mischkalkulation handelt und ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie sich manche Kunden - so ist es zahlreichen Blogs zu entnehmen - unter Umständen schon nach einem ersten guten Gespräch mit einem Verkaufsberater dazu hinreißen lassen, einen Vertrag zu unterschreiben ohne überhaupt eine Vorstellung vom Haus im Kopf und einen Plan in der Hand zu haben.

Der Terminplan.

Im Rahmen des Vertragsgesprächs wurden auch die wichtigsten Termine fixiert:

  • März 2013: Bodenplatte
  • April 2013: Aufstellung Haus
  • Juli 2013: Fertigstellung (schlüsselfertig)

Das erste technische Gespräch, bei dem die Details für das Baugesuch festgelegt werden sollen, wurde für Juni 2012 in Aussicht gestellt. Wie sich herausstellen sollte, war es ein Versäumnis, diesen Termin nicht schriftlich festzuhalten!

...beauftragen wir hiermit vorbehaltich der Erteilung einer Baugenehmigung.

Was, wenn der Entwurf, der erarbeitet wurde, trotz aller Bemühungen und gewissenhafter Durchsicht des Bebauungsplanes nicht mit dem Baurecht zu vereinbaren sein sollte? Für diesen Fall haben wir in dem Vertrag einen Vorbehalt vereinbart, der uns die Möglichkeit eröffnen würde, vom Vertrag zurück zu treten. Die Kosten für die Planung und die Stellung des Baugesuchs in Höhe von rund 6.000 Euro wären in diesem Fall jedoch von uns zu tragen. Wenn das kein Anreiz ist...

Gründung im Hang

Auf Empfehlung des Bausachverständigen vom Bauherrenschutzbund baten wir die beiden zuletzt im Rennen befindlichen Anbieter um Klärung der Gründungskosten auf dem geneigten Grundstück und dem vorgefundenen Baugrund. Dazu stellten wir das Bodengutachten, das wir noch vor Erwerb des Grundstücks hatten anfertigen lassen, zur Verfügung. Nach Rücksprache mit der Statik kalkulierte der Fachberater die Kosten. Im Vertrag wurde vereinbart, dass die aus der Bodenuntersuchung absehbaren baulichen Maßnahmen Bestandteil der Kalkulation sind.

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